Das Auftreten von Feuchtigkeit in der Gebäudesubstanz kann zu erheblichen Schäden führen. Der Schutz des gesamten Bauwerks vor Feuchtigkeit und Kondensat ist deshalb bereits bei der Planung von zentraler Bedeutung. Die korrekte Anwendung von Bauphysik bildet die Voraussetzung zur Vermeidung von Bauschäden und hygienischen Problemen durch z.B. Schimmelbildung. Für Architekten und Planer ist es daher wichtig, den Bauphysiker so früh wie möglich in den Planungsprozess einzubeziehen. So können aufwendige und teure Fehlplanungen vermieden werden.
Sprechen Sie mit uns über Ihr Bauprojekt, damit wir Sie vor unangenehmen Überraschungen bewahren können und damit Ihr Bauvorhaben Ihren ästhetischen Vorstellungen entspricht sowie in Einklang mit allen bauphysikalischen Notwendigkeiten konzipiert werden kann.
Während der Heizperiode dient der winterliche Wärmeschutz vor allem dazu, die energetischen Vorschriften einzuhalten. Hier richten wir unser Augenmerk auf Dämmung, Fenster und Luftdichtheit der äusseren Gebäudehülle.
Während der Sommermonate stellen wir mit dem sommerlichen Wärmeschutz sicher, dass sich im Gebäude eine möglichst angenehme Raumtemperatur einstellen kann. Dabei spielen aussenliegende Verschattungselemente, Raum- / Fensteranordnung und Aussenluftzufuhr eine entscheidende Rolle. Mit den richtigen Massnahmen sorgen wir dafür, dass die Raumtemperatur in den Sommermonaten die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet.
Bei Auflagen seitens einer Behörde vertreten wir Sie gerne und übernehmen alle notwendigen Formalitäten und Berechnungen. Als Erstes führen wir eine Ortsbegehung mit Ihnen durch und klären Sie über notwendige Massnahmen auf. In einem persönlichen Gespräch danach zeigen wir Ihnen, wie Sie den Anforderungen der Behörden und den gesetzlichen Vorschriften gerecht werden können. Bei speziellen bauphysikalischen Vorhaben, wie es oft im Denkmalschutz der Fall ist, erarbeiten wir gemeinsam mit allen am Bauwerk beteiligten Parteien (Architekten, Bauherren, Denkmalschutzbehörden, Bauämter) die notwendigen Massnahmen zum Schutz des Ortsbildes und der Bausubstanz.