Wir kennen es aus eigener Erfahrung. Starke Lärmbelastungen können psychische und physische Auswirkungen auf den menschlichen Organismus haben. Die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit sind umso grösser, je höher der Geräuschpegel ist. Dabei ist das Lärmempfinden von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Dennoch gilt der Grundsatz: Je weniger Lärm, desto gesünder ist der Mensch.
Das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden darf auf Terrassen, Balkonen und in Gebäuden nicht von Lärm und übermässig grossen Geräuschentwicklungen beeinträchtigt werden. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Grundsätzlich gilt: Bewohner und Nutzer haben das Recht, dass Grenzwerte eingehalten und sie vor übermässigen Lärmemissionen geschützt werden.
Lärmschutzverordnung (LSV)
Beim Lärmschutz schreibt das Gesetz vor, wie hoch eine Lärmemission im Aussenbereich des Gebäudes sein darf. Bei Überschreitung der Grenzwerte müssen Schallschutzmassnahmen am Gebäude vorgenommen werden, um Bewohner und Nutzer vor zu hoher Lärmbelastung zu schützen. In diesem Zusammenhang können z.B. die Fensteranordnung und die daraus folgenden Möglichkeiten des Durchlüftens bestimmt werden.
Schallschutz (SIA 181)
Der Schallschutz für Gebäude nach (SIA-Norm 181) dient der Reduktion der im Gebäude wahrnehmbaren Geräusche und des Lärms bei geschlossenen Fenstern. Entscheidende Kriterien sind Fenster, Luftdichtigkeit der Gebäudehülle und die Schallentkopplung zwischen den Nutzungseinheiten.
Sie möchten einen Neubau errichten oder eine bestehende Liegenschaft umbauen. Für die Baueingabe bzw. Baubewilligung brauchen Sie einen Schallschutznachweis auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Eventuell wünschen Sie aber ausschliesslich den Schallschutz Ihrer Immobilie aus eigenem Interesse zu verbessern. Für beide Vorhaben empfehlen wir Ihnen eine Schallschutzberatung durch uns, damit Sie klare Vorgaben für optimale bauliche Ausführungen erhalten.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Nach einer gemeinsamen Ortsbegehung klären wir Sie dann gerne über alle möglichen Schallschutzmassnahmen auf und erstellen alle notwendigen Dokumente für Sie.